Leitfaden zur Umstellung der Mehrwertsteuer für das 2. Halbjahr 2020

Zum 1.7.2020 reduzieren sich die Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Ab dem 1.1.2021 gelten dann wieder die bisherigen Steuersätze. JJK arbeitet mit intelligenten Automatikkonten. Das bedeutet, dass der Mehrwertsteuersatz automatisch aus dem entsprechenden Sachkonto gezogen wird. Zum 1.7.2020 und nochmals zum 1.1.2021 müssen daher die entsprechenden Sachkonten angelegt sein. Bereits bestehende Aufträge müssen nicht nochmal gespeichert werden!

Dabei werden wir Sie unterstützen.

Nach Terminabsprache mit Ihnen werden wir die Konten automatisiert anlegen. Dazu werden wir nach festgelegten Algorithmen auf Basis Ihrer jetzigen Sachkontonummern neue Konten generieren und unter Fibu > Zusätze > Konten anzeigen. Zwingend notwendige Konten (Standard-Erlöskonten und Skonto-Konten) werden im Namen mit einem bzw. zwei vorangestellten Sternen gekennzeichnet. Ein Stern bedeutet, dass das Konto für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 definiert ist, zwei Sterne geben an, dass das Konto ab dem 1.1.2021 genutzt wird.

Analog dazu werden weitere Konten mit einem oder zwei Ausrufezeichen gekennzeichnet, die aus weiteren in Ihrem System definierten Konten generiert wurden, z.B. „!Forderungsverluste 16%“ (siehe Punkt 2 in u.g. Screenshot).

Und so funktionierts:

Schritt 1: Konten anlegen
Solange die, von uns generierten, neuen Konten noch nicht für Buchungen verwendet wurden (z.B. durch das Erstellen von Rechnungen), können die neuen Sachkontonummern geändert werden. Danach nicht mehr. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie mit den automatisch erstellten Nummern nicht einverstanden sind und korrigieren Sie die Nummern vor dem 1.7.2020.

Schritt 2: Konten umbenennen
Die Kennzeichen (Stern * und Ausrufezeichen !) vor den Kontobezeichnungen können jederzeit entfernt werden.

Schritt 3: Datum der Leistungserbringung beachten
Für die Ermittlung der Mehrwertsteuer ist weiterhin das „Datum der Leistungserbringung“ relevant. Gibt es für einen Auftrag mehrere Erscheinungstermine, so gilt das früheste Datum. Beispiel: Erscheinungstermine eines Auftrages Sonntag, 28.6. und Mittwoch, 1.7. Hierzu wird eine Rechnung mit 19% Mehrwertsteuer erstellt.

Schritt 4: Bei externer Hauptbuchhaltung (DATEV, SAP) Einträge in Registerkarte „Hauptbuchhaltung“ überprüfen
Wenn debitorische Buchungen per Datei an die Hauptbuchhaltung (z.B. DATEV oder SAP) überstellt werden, so überprüfen Sie bitte etwaige Einträge in der Registerkarte „Hauptbuchhaltung“ (siehe Punkt 1 in u.g. Screenshot).
Nach Abschluss der oben beschriebenen Anpassungen müssen zum Jahreswechsel 2020/2021 keine weiteren Änderungen vorgenommen werden (falls es bei den jetzigen Beschlüssen der Bundesregierung bleibt).

Screenshot JJKfibu

Screenshot JJKfibu

Fragen bitte über unser Ticketsystem unter „An: Mehrwertsteueränderung”.

JJK GmbH